Schenken und vererben von Kryptowährungen

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Kryptowährungen zu verschenken geht mit Hilfe der Blockchain schnell und unkompliziert. Dabei sollte man allerdings beachten, dass eventuell Steuern anfallen können. Die Übertragung bzw. Schenkung muss beim Finanzamt angezeigt werden. Hierfür haben wir verschiedene Dienstleistungen für dich wie zB. von der einfachen Schenkungsanzeige bereits verschenkter Kryptowährung bis hin zu geplanter Schenkungen an deine Familienangehörigen. 

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Krypto-Schenkungsanzeige

Du hast bereits Kryptowährung verschenkt und möchtest eine Schenkungsanzeige für das Finanzamt erstellen? Dazu kannst du unser praktisches, kompaktes Formular nutzen, welches alle von uns benötigten Informationen abfragt. (Informationen zum Honorar findest du direkt auf der ersten Formular-Seite.)

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Weitere Informationen

Viele Anleger, die in der Vergangenheit Gewinne mit Kryptowährungen erzielt haben, stellen sich nun Fragen zum Thema Versteuerung von Kryptowährungen. In den Medien wird dabei der Fokus hauptsächlich auf die Einkommensteuer gesetzt. Werden Familienmitgliedern, Freunden, oder Bekannten aufgrund der erzielten Gewinne der Vergangenheit beispielsweise nun Kryptowährungen oder Geld geschenkt, kann das Schenkungsteuer auslösen.

Schenkungen regelt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Vereinfacht ausgedrückt ist das steuerbar, was zivilrechtlich geschenkt oder vererbt wird. Gemäß aktueller Rechtsauffassung können Zugangsberechtigungen (Private Keys) für Kryptowährungen als verschenk- und vererbbar betrachtet werden.

Im Unterschied zu Schenkungen von beispielsweise Immobilien ist die steuerliche Bewertung der Schenkung deutlich einfacher, da sich diese auf die Anzahl multipliziert mit dem Kurswert zum Zeitpunkt der Schenkung beschränkt. Dies birgt steuerlich immenses Gestaltungspotenzial. Denn das bedeutet, dass bei günstigen Kursen auch eine günstige steuerliche Bewertung vorgenommen werden kann, welche sich dann in geringerer Schenkungsteuer niederschlägt.

Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Grundstücksschenkungen ein Notar erforderlich ist, welcher verpflichtet ist, diese Schenkung beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen in Geldform oder auch Kryptowährungen besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht. Dies rückt bei der Freude der Verschenkung von Kryptowährungen leicht in den Hintergrund.

Außerdem beraten wir gern zur Vermögensübertragung von Kryptowährungen. Sende uns einfach eine Anfrage.

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