Der Nießbrauch

Nießbrauch wird oft im Erbrecht oder bei Schenkungen genutzt. Eine Person kann dadurch zB. Mieteinnahmen an einer Immobilie erzielen ohne selbst der Eigentümer zu sein. Warum das gerade bei einer Vermögensübertragung besonders interessant ist, erfährst du in diesem Blogartikel.

Was ist ein Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein zivilrechtliches Instrument, bei dem einer anderen Person als dem oder der zivilrechtlichen Eigentümer_in* ermöglicht wird, das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand zu haben, ohne gleichzeitig Eigentümer_in zu sein.

Mit anderen Worten, der oder die Nießbrauchsberechtigte_r* hat das Recht, die Früchte und Erträge eines Vermögensgegenstandes zu genießen, während der Eigentümer die rechtliche Kontrolle darüber behält.

“Nießbrauchbestellerin”, wird der Eigentümer des Wirtschaftsgutes, der mit dem Nießbrauch belastet ist, genannt. Während der Nutznießer als “Nießbraucher” bezeichnet wird.

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Wie entsteht ein Nießbrauch?

Ein Nießbrauch entsteht auf unterschiedliche Weise. Meistens wird er zwischen den Beteiligten vereinbart, in einem Testament festgelegt oder ist durch das Gesetz vorgegeben.

Zum Beispiel kann jemand in seinem Testament bestimmen, dass sein Ehepartner nach dem eigenen Tod weiterhin in der gemeinsamen Wohnung leben oder die Mieteinnahmen behalten darf, während die Kinder bereits die neuen Eigentümer sind.

Die Rechte und Pflichten des Nießbrauchers u. der Nießbrauchsbestellerin

Der Nießbrauch gibt einer Person das Recht, eine Sache zu nutzen und von ihr zu profitieren, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das bedeutet, dass der Nießbraucher beispielsweise in einer Immobilie wohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen behalten darf. Ebenso kann ein Nießbrauch an Aktien bestehen, sodass die Person weiterhin Dividenden erhält, auch wenn die Wertpapiere bereits an eine andere Person überschrieben wurden.

Allerdings trägt der Nießbraucher auch Verantwortung. Er muss die laufenden Kosten für den Unterhalt übernehmen, also Reparaturen, Pflege oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem darf er die Substanz des Vermögens nicht einfach verändern oder verkaufen.

Die Person, die den Nießbrauch gewährt – der Eigentümer –, hat dagegen nur eingeschränkte Rechte. Sie kann den Gegenstand zwar nicht uneingeschränkt nutzen oder darüber verfügen, bleibt aber offiziell Eigentümer. Zudem ist sie für außergewöhnliche Kosten verantwortlich, wie eine komplette Dachsanierung oder größere Schäden, die nicht durch normale Abnutzung entstehen.

Nießbrauch ist besonders in der Vermögens- und Nachlassplanung ein beliebtes Modell, um Vermögen frühzeitig zu übertragen, ohne direkt alle Rechte daran aufzugeben.

Wichtige Aspekte

  • Steuerliche Aspekte

    Nießbrauch kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien. Der Wert des Nießbrauchs wird bei der Berechnung der Schenkungsteuer angerechnet, wodurch sich die Steuerlast für den Beschenkten reduzieren kann.

  • Nutzung, aber kein Eigentum

    Der Nießbraucher hat das Recht, die Sache zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen (z. B. Mieteinnahmen), ist aber nicht der Eigentümer und kann die Substanz des Vermögens nicht veräußern.

  • Beendigung eines Nießbrauchs

    Ein Nießbrauch kann auf verschiedene Weisen enden, beispielsweise durch den Tod des Nießbrauchers, die Erfüllung des Zwecks, für den er geschaffen wurde, oder durch Vereinbarung der Parteien. In einigen Fällen kann ein Gericht auch einen Nießbrauch beenden, wenn bestimmte Umstände eintreten.

Beispiele zur Veranschaulichung:

Um die verschiedenen Fälle einmal besser zu veranschaulichen, haben wir für Sie 3 einfache Beispiele aufgeführt. 

Eltern übertragen eine Immobilie auf ihre Kinder, behalten sich aber den lebenslangen Nießbrauch vor. Sie dürfen weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

Ein Großvater schenkt seinem Enkel ein Aktiendepot, behält sich jedoch den Nießbrauch vor. Dadurch erhält er weiterhin die Dividenden, während der Enkel bereits als Eigentümer der Wertpapiere eingetragen ist.

Ein Unternehmer überträgt sein Unternehmen frühzeitig auf seine Nachkommen, behält sich aber den Nießbrauch vor. So kann er weiterhin die Gewinne nutzen, während die Kinder bereits rechtliche Eigentümer sind und schrittweise Verantwortung übernehmen.

Die Bedeutung der Planung und Beratung

Der Nießbrauch ist ein wichtiges zivilrechtliches Instrument, welches in vielen Situationen Anwendung findet, sei es im Rahmen von Testamenten, Schenkungen oder Immobilienverträgen. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl des Nießbrauchers als auch des Eigentümers zu verstehen, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Vielerlei Bedürfnisse können mit dem Nießbrauchsrecht befriedigt werden, dabei sind wohl vor allem das Bedürfnis nach Absicherung im Alter für den Nießbrauchsberechtigten sowie nach Erbschafts- und Schenkungsteuerersparnis zu nennen.

Wir haben einige sehr positive Erfahrungen mit der Begleitung von Nießbrauchsmodellen gemacht. Dabei ist es uns gelungen, nicht nur diese beiden Hauptbedürfnisse (Erbschaftsteuerreduzierung oder gar -vermeidung bei der jüngeren Generation sowie Sicherung der Altersversorgung der älteren Generation) sowie weiterhin Einkommensteuerersparnis innerhalb der Familie gem. der Käseglockentheorie** zu erreichen. Somit schlägt man drei Fliegen mit einer Klappe!

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Nießbrauch haben oder steuerlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir beraten Sie nicht nur in Alzey, Worms oder Darmstadt sondern mithilfe von Teams- und Zoomvideocalls auch völlig unabhängig von Ihrem Wohnort! Falls Sie sich für eine Beratung interessieren, vereinbaren Sie doch gerne gleich einen Termin.

*) Für Zwecke der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Artikel auf das Gendern verzichtet. Gemeint sind trotzdem immer männliche, weibliche und diverse Personen.

**) Ein Professor von Dominik benutzte diesen Begriff immer in Gestaltungsmodellen innerhalb von Familien, zu erklären ist dieser anhand eines einfachen Beispiels: Die junge Generation der Familie ist ein Ehepaar, beide arbeiten, sie zahlen 42% Einkommensteuer. Die Eltern (somit die ältere Generation) ist ein Ehepaar, das aus einem Rentner und einer Pensionärin besteht. Sie zahlen lediglich 30% Steuer. Die Mieteinnahmen eines Vermietungsobjekts sollen weiterhin die Eltern beziehen. Diese zahlen dann bspw. auf 30.000 € Steuer in Höhe von 9.000 €, die jüngere Generation spart 12.600 €. Die 9.000 € sind zwar nachteilig, jedoch ist der Vorteil der Jüngeren (12.600 € nicht zahlen zu müssen) höher als der Nachteil der Älteren. Wenn man eine gedachte Käseglocke über die Familie stülpt, haben alle gemeinsam einen Vorteil von 3.600 €.

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer war Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasste dazu unsere Blogbeiträge bis Anfang 2025.

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