Was ist das Grundvermögen?

Das Grundvermögen bildet eine der drei Vermögensarten, die im Bewertungsgesetz speziell behandelt werden und maßgeblich für die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind. Neben land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Betriebsvermögen gibt es separate Bewertungsregeln für das Grundvermögen, die in den §§ 176 ff. des Bewertungsgesetzes verankert sind. 

Grundvermögen im Überblick 

Das Grundvermögen umfasst primär den Grund und Boden. Ist auf einem Grundstück ein nutzbares Gebäude vorhanden, wird dieses ebenfalls als Teil des Grundstücks betrachtet. Auch andere Bestandteile und Zubehör sind in die Bewertung einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere Außenanlagen wie Platz- und Wegbefestigungen, Terrassen, Gartenanlagen und Umzäunungen. Zubehör dient dem wirtschaftlichen Zweck des Hauptgebäudes. 

Wohnungseigentum und Teileigentum 

Häufig gehört ein Grundstück nicht nur einer einzigen Person. Vor allem bei Gebäuden, die Eigentumswohnungen enthalten, teilen sich mehrere Personen das Eigentum am Gebäude. Dies wird als Wohnungseigentum bezeichnet und umfasst das Sondereigentum an der Wohnung sowie den Miteigentumsanteil am Haus. Jeder Wohnungseigentümer kann grundsätzlich frei über sein Wohnungseigentum verfügen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass Wohnungseigentum nur für Gebäude gilt, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Teileigentum bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienende Teile eines Gebäudes wie beispielsweise ein Laden oder ein Büro. Sowohl Wohnungseigentum als auch Teileigentum werden als Grundvermögen betrachtet. 

Bebaute und unbebaute Grundstücke 

Das Bewertungsgesetz unterscheidet zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn sich darauf ein nutzbares Gebäude befindet. Es wird als unbebaut betrachtet, wenn sich kein nutzbares Gebäude darauf befindet. Die Benutzbarkeit eines Gebäudes liegt vor, wenn es zum Wohnen oder anderweitigem Gebrauch zumutbar ist. 

Fazit 

Die Bewertung von Grundvermögen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer erfolgt gemäß den spezifischen Regelungen des Bewertungsgesetzes. Sowohl bebauten als auch unbebauten Grundstücken wird eine wirtschaftliche Einheit zugrunde gelegt. Die Unterschiede zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum sind hierbei entscheidend, da sie sich auf die Besteuerung des Grundvermögens auswirken können. Die Berücksichtigung dieser Regelungen gewährleistet eine gerechte und transparente Bewertung des Grundvermögens. 

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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