Haben Sie Einkünfte aus Kryptowährungen unvollständig oder gar nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben? Unsere erfahrene Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Nacherklärung oder einer strafbefreienden Selbstanzeige. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung, um rechtliche Risiken effektiv zu minimieren. Wir unterstützen Sie gerne!
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Nacherklärung kann als Selbstanzeige eingereicht werden
- Die Selbstanzeige muss unbedingt vollständig und korrekt sein, um wirksam zu sein.
- Auch steuerfreie Gewinne sollten dem Finanzamt gemeldet werden
- Damit die Strafbefreiung greift, darf die Tat noch nicht entdeckt worden sein.