Begünstigungsfähiges Vermögen  

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erhebt Steuern auf Vermögensübertragungen zwischen Personen. Allerdings gibt es bestimmte Vermögensarten, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden. Diese Begünstigungen zielen zumindest laut Aussagen der Politiker_innen, die für die damalige Reform verantwortlich sind, darauf ab, wirtschaftlich bedeutende Werte wie Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie kulturell wertvolle Güter zu schützen und zu erhalten. In diesem Blogbeitrag erklären wir, welches Vermögen als begünstigungsfähig gilt und welche Bedingungen für die steuerliche Begünstigung erfüllt sein müssen. 

Definition und Ziel der Begünstigung 

Begünstigungsfähiges Vermögen umfasst Vermögensarten, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich privilegiert werden können. Die steuerliche Begünstigung soll dazu beitragen, den Fortbestand von Betrieben und Kulturgütern zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und die wirtschaftliche Kontinuität zu gewährleisten. 

Arten des begünstigungsfähigen Vermögens: 

    1. Betriebsvermögen 
    2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
    3. Kulturell wertvolle Gegenstände 

    1. Betriebsvermögen 

    Betriebsvermögen umfasst das Vermögen, das in einem Betrieb gebunden ist. Für die steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens gelten folgende Voraussetzungen: 

    Mindestbeteiligung: Bei der Vererbung oder Schenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Erblasser_in/Schenker_in* zu mindestens 25 % beteiligt gewesen sein. 

    Lohnsummenregelung: Das Unternehmen muss die Lohnsumme fünf Jahre lang nach der Erbschaft oder Schenkung mindestens zu 400 % und sieben Jahre lang zu 700 % der Ausgangslohnsumme halten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. 

    Behaltefrist: Das Betriebsvermögen muss für mindestens fünf Jahre (Regelverschonung) bzw. sieben Jahre (Optionsverschonung) im Eigentum des Erben oder Beschenkten bleiben. 

    Es gibt zwei Arten der Verschonung: 

      Regelverschonung: 85 % des Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. 

        Optionsverschonung: 100 % des Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn strengere Anforderungen erfüllt werden (z.B. höhere Lohnsummenregelung und längere Behaltefrist). 

        2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 

        Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gibt es ebenfalls spezielle steuerliche Begünstigungen: 

        Verschonungsabschlag: Auch hier gilt ein Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 %, ähnlich wie beim Betriebsvermögen. 

        Fortführung: Der Betrieb muss nach der Erbschaft oder Schenkung weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. 

        Behaltefrist: Das Vermögen muss für mindestens fünf Jahre (bei 85 % Verschonung) bzw. sieben Jahre (bei 100 % Verschonung) gehalten werden. 

        3. Kulturell wertvolle Gegenstände 

        Kulturell wertvolle Gegenstände, wie Kunstwerke, Sammlungen oder Denkmäler, können ebenfalls steuerlich begünstigt werden, wenn sie von besonderem nationalem kulturellem Interesse sind: 

        Erhaltungsauflage: Der Erbe oder Beschenkte muss die Gegenstände im Inland belassen und deren Erhalt sicherstellen. 

        Zugang für die Öffentlichkeit: In vielen Fällen muss der Zugang zu den Gegenständen für die Öffentlichkeit gewährleistet sein. 

        Voraussetzungen und Nachweise 

        Um die Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Erben und Beschenkte bestimmte Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen: 

        Nachweis der Fortführung: Für Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen müssen Erben oder Beschenkte nachweisen, dass der Betrieb fortgeführt wird. 

        Lohnsummennachweise: Bei Betriebsvermögen sind entsprechende Nachweise zur Einhaltung der Lohnsummenregelung erforderlich. 

        Dokumentation und Berichte: Regelmäßige Berichte und Dokumentationen zur Nutzung und Erhaltung der begünstigten Vermögenswerte können verlangt werden. 

        Fallbeispiele zur Veranschaulichung: 

        Familienunternehmen: Ein Familienunternehmen mit 50 Mitarbeitern wird vom Vater auf die Tochter übertragen. Das Unternehmen erfüllt die Lohnsummenregelung und die Behaltefrist. Hier kann die Regelverschonung von 85 % oder die Optionsverschonung von 100 % des Betriebsvermögens in Anspruch genommen werden. 

        Landwirtschaftlicher Betrieb: Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird vererbt und vom Erben weitergeführt. Die Voraussetzungen für die Verschonung von 85 % des Wertes des landwirtschaftlichen Vermögens werden erfüllt, da der Betrieb weiterhin genutzt wird und die Behaltefrist eingehalten wird. 

        Kunstsammlung: Eine bedeutende Kunstsammlung wird vererbt. Der Erbe stellt sicher, dass die Sammlung erhalten bleibt und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Hier kann die Kunstsammlung steuerfrei vererbt oder verschenkt werden, wenn sie als kulturell wertvoll anerkannt ist. 

        Fazit 

        Die Steuerbegünstigung für begünstigungsfähiges Vermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt darauf ab, den Fortbestand von Unternehmen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie kulturell wertvollen Gütern zu sichern. Durch die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen und die Einhaltung von Behaltefristen können Erben und Beschenkte erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Es ist jedoch wichtig, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Bedingungen für die Steuerbegünstigungen korrekt zu erfüllen und die Vorteile optimal zu nutzen. 

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        Sabrina Bildhauer

        Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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