Der Nießbrauch

Was ist ein Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein zivilrechtliches Instrument, bei dem einer anderen Person als dem oder der zivilrechtlichen Eigentümer_in* ermöglicht wird, das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand zu haben, ohne gleichzeitig Eigentümer_in zu sein. Mit anderen Worten, der oder die Nießbrauchsberechtigte_r* hat das Recht, die Früchte und Erträge eines Vermögensgegenstandes zu genießen, während der Eigentümer die rechtliche Kontrolle darüber behält. “Nießbrauchbestellerin”, wird der Eigentümer des Wirtschaftsgutes, der mit dem Nießbrauch belastet ist, genannt. Während der Nutznießer als “Nießbraucher” bezeichnet wird.

Wie entsteht ein Nießbrauch?

Ein Nießbrauch kann auf verschiedene Arten entstehen, aber typischerweise wird er entweder durch Vereinbarung der Parteien, testamentarische Verfügung oder gesetzliche Regelung begründet. Zum Beispiel kann eine Person in ihrem Testament bestimmen, dass ihr Ehepartner nach ihrem Tod das Nießbrauchsrecht an ihrem Haus hat, während ihre Kinder die Eigentümer bleiben.

Die Rechte und Pflichten des Nießbrauchers u. der Nießbrauchsbestellerin

Der Nießbraucher hat das Recht, den vermieteten Gegenstand zu nutzen und die daraus resultierenden Einnahmen zu erhalten. Dies könnten die Mieteinnahmen aus einer Immobilie, die Zinsen aus einem Bankkonto oder die Dividenden aus Aktien umfassen. Gleichzeitig ist der Nießbraucher jedoch auch verpflichtet, den Vermögensgegenstand in angemessenem Zustand zu erhalten und zu schützen und somit die gewöhnlichen Unterhaltskosten zu tragen.

Die Nießbrauchbestellerin dagegen hat ein eingeschränktes Eigentumsrecht und trägt die außergewöhnlichen Unterhaltskosten.

Beendigung eines Nießbrauchs

Ein Nießbrauch kann auf verschiedene Weisen enden, beispielsweise durch den Tod des Nießbrauchers, die Erfüllung des Zwecks, für den er geschaffen wurde, oder durch Vereinbarung der Parteien. In einigen Fällen kann ein Gericht auch einen Nießbrauch beenden, wenn bestimmte Umstände eintreten.

Fazit

Der Nießbrauch ist ein wichtiges zivilrechtliches Instrument, welches in vielen Situationen Anwendung findet, sei es im Rahmen von Testamenten, Schenkungen oder Immobilienverträgen. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl des Nießbrauchers als auch des Eigentümers zu verstehen, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Vielerlei Bedürfnisse können mit dem Nießbrauchsrecht befriedigt werden, dabei sind wohl vor allem das Bedürfnis nach Absicherung im Alter für den Nießbrauchsberechtigten sowie nach Erbschafts- und Schenkungsteuerersparnis zu nennen.

Wir haben einige sehr positive Erfahrungen mit der Begleitung von Nießbrauchsmodellen gemacht. Dabei ist es uns gelungen, nicht nur diese beiden Hauptbedürfnisse (Erbschaftsteuerreduzierung oder gar -vermeidung bei der jüngeren Generation sowie Sicherung der Altersversorgung der älteren Generation) sowie weiterhin Einkommensteuerersparnis innerhalb der Familie gem. der Käseglockentheorie** zu erreichen. Somit schlägt man drei Fliegen mit einer Klappe!

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Nießbrauch haben oder steuerlichen Rat benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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*) Für Zwecke der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Artikel auf das Gendern verzichtet. Gemeint sind trotzdem immer männliche, weibliche und diverse Personen.

**) Ein Professor von Dominik benutzte diesen Begriff immer in Gestaltungsmodellen innerhalb von Familien, zu erklären ist dieser anhand eines einfachen Beispiels: Die junge Generation der Familie ist ein Ehepaar, beide arbeiten, sie zahlen 42% Einkommensteuer. Die Eltern (somit die ältere Generation) ist ein Ehepaar, das aus einem Rentner und einer Pensionärin besteht. Sie zahlen lediglich 30% Steuer. Die Mieteinnahmen eines Vermietungsobjekts sollen weiterhin die Eltern beziehen. Diese zahlen dann bspw. auf 30.000 € Steuer in Höhe von 9.000 €, die jüngere Generation spart 12.600 €. Die 9.000 € sind zwar nachteilig, jedoch ist der Vorteil der Jüngeren (12.600 € nicht zahlen zu müssen) höher als der Nachteil der Älteren. Wenn man eine gedachte Käseglocke über die Familie stülpt, haben alle gemeinsam einen Vorteil von 3.600 €.

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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