Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge

Was sind Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge? 

Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge sind Beträge, die festlegen, bis zu welchem Wert Erbschaften und Schenkungen steuerfrei bleiben. Diese Freibeträge variieren je nach Land und können sich im Laufe der Zeit ändern. Sie dienen dazu, kleine Vermögensübertragungen von der Steuer zu befreien und den Übergang von Vermögen zwischen Generationen zu erleichtern. 

Warum sind sie wichtig? 

Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Vermögensübertragungen nicht unverhältnismäßig besteuert werden, insbesondere wenn es sich um Vermögenswerte handelt, die über Generationen hinweg aufgebaut wurden. Ohne diese Freibeträge könnten Erben und Beschenkte gezwungen sein, erhebliche Steuern auf Vermögenswerte zu zahlen, die sie geerbt oder geschenkt bekommen haben. 

Wie werden sie genutzt? 

Vermögensplanung: Die Kenntnis der Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge ist entscheidend für die Vermögensplanung. Durch geschickte Nutzung dieser Freibeträge können Vermögenswerte so übertragen werden, dass die Steuerlast minimiert wird. Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Form die Vermögenswerte übertragen werden: Ob eine Immobilie, Bitcoin oder andere Kryptowährungen, Bargeld oder etwa Aktien jeweils im Wert von beispielsweise 200.000 € übertragen werden, ist steuerlich irrelevant. 

Frühzeitige Planung: Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung von Vermögensübertragungen zu beginnen, um die Freibeträge bestmöglich auszunutzen. Dies kann die Verwendung von Schenkungen zu Lebzeiten. 

Beratung durch Experten: Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze und der individuellen Umstände ist es ratsam sich von Steuerberatern und Steuerberaterinnen beraten zu lassen. 

Freibeträge in Deutschland 

In Deutschland gelten für Erbschaften und Schenkungen unterschiedliche Freibeträge, die sich je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. der Schenkerin und dem Erben bzw. der Beschenkten unterscheiden.  

Ehegatten/ Lebenspartner 500.000 € 
Kinder / Stiefkinder 400.000 € 
Kinder verstorbener Stiefkinder 400.000 € 
Enkel 200.000 € 
Geschwister / Neffen / Nichten / Stiefeltern / Schwiegereltern / geschiedene Ehegatten 20.000 € 
Alle übrigen Personen 20.000 € 
Fazit 

Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge sind von großer Bedeutung für die Vermögensplanung und ermöglichen es, Vermögensübertragungen zwischen Generationen steuerlich effizient zu gestalten. Durch eine frühzeitige Planung und die Beratung durch Experten können diese Freibeträge optimal genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren und Vermögen in der Familie zu erhalten. 

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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