Hausverbot in Testament für Partner der Erbin

Das Landgericht Bochum hatte jüngst einen spannenden Fall zu entscheiden. Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament, in dem sie ihre Tochter und ihre Enkelin als Erbinnen eingesetzt hatte, testiert, dass dem Lebensgefährten ihrer Tochter u.a. der Zutritt zum Haus dauerhaft untersagt wird. Für die Durchsetzung dieser Auflage ordnete die Erblasserin Testamentsvollstreckung für die Dauer von sechs Jahren an.

Dagegen wehrten sich die beiden Erbinnen, zogen vor das Landgericht Bochum und gewannen. Das Gericht entschied, dass die Auflage unangemessenen Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Bedachten ausübt und das Hausverbot einen unbilligen Eingriff in die private sowie höchstpersönliche Lebensführung der Erbinnen darstelle.

Die testamentarische Auflage verstößt nach Ansicht des Gericht gegen die guten Sitten, sei damit sittenwidrig, mithin nichtig.

Eine solche Sittenwidrigkeit einer testamentarischen Auflage wird von der Rechtsprechung nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen. Einen solchen Ausnahmefall erkannte das Landgericht Bochum wegen eines Eingriffs in den höchstpersönlichen Lebensbereich der beiden Erbinnen in diesem Fall jedoch an.

LG Bochum, Urt. v. 4.6.2021 – 8 O 486/20

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Dana Freber

Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.

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