UNSERE SERVICES RUND UM ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

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Wir sind auf die präzise Abwicklung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen ausgerichtet und bedienen uns dabei modernen, digitalen Methoden. Dabei reduzieren wir die Steuerlast auf das legale Minimum durch kurze Wege in einem fachübergreifenden Steuer- und Rechtsteams.

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Erbschaft- und Schenkung- steuererklärung

Falls Sie etwas geerbt oder geschenkt bekommen haben, prüfen wir für Sie, ob Sie eine Erklärung abgeben müssen. Sofern dies der Fall ist oder Sie ohnehin durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden, erstellen wir diese gerne für Sie und reduzieren dabei die Steuerlast auf das Minimum.

VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Mit der sogenannten "Vorweggenommenen Erbfolge" meint man die Übertragung von Vermögenswerten oder Eigentum durch den Erblasser bereits zu Lebzeiten auf potenzielle Erben, um steuerliche oder familiäre Gründe zu berücksichtigen.

Schenken und Vererben von krypto-
Währungen

Sie möchten Kryptowährungen verschenken oder vererben? Die Übertragung muss beim Finanzamt angezeigt werden, denn hierbei können Steuern anfallen! Damit Sie Ihren steuerlichen Pflichten leichter nachkommen können, bieten wir Ihnen einen Service für die Schenkungs- oder Erbschaftsanzeige an.

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