Bitte verwende das Formular nur, falls die Schenkung bereits durchgeführt wurde. Die Schenkungsanzeige bittet sich nur an, wenn die Schenkung offensichtlich steuerfrei ist, also bspw. Vermögen im Wert von 5.000 EUR an Nichtverwandte oder etwa Kryptowerte an Kinder im Wert von 50.000 EUR.
Bei Schenkungen außerhalb dieser Freibeträge sollte unmittelbar eine Schenkungserklärung abgegeben werden, so erspart man sich den Verwaltungsaufwand für die Anzeige.
Montag – Donnerstag
08.30 – 15.30 Uhr
Kanzlei Freber & Partner
Wassergasse 28
55268 Nieder-Olm
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