Strafbefreiende Selbstanzeige

Krypto-Compliance: Ihr Weg zur steuerlichen Klarheit

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Haben Sie Einkünfte aus Kryptowährungen unvollständig oder gar nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben? Unsere erfahrene Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Nacherklärung oder einer strafbefreienden Selbstanzeige. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung, um rechtliche Risiken effektiv zu minimieren. Wir unterstützen Sie gerne!

Das Wichtigste auf einen Blick:

2025 von besonderer Bedeutung: Kundenlisten weiterer Kryptobörsen folgen!

Aufgrund der auf europäischer Ebene beschlossenen DAC8-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, noch im Jahr 2025 Gesetze zu erlassen, die zentrale Börsen dazu verpflichten, Userdaten mit Sitz im jeweiligen Inland an die Finanzverwaltungen zu übermitteln. Ab dem Jahr 2026 wird dieser automatische Datenaustausch dann standardmäßig erfolgen. Die Übermittlung kann dabei als sogenannte Tatentdeckung gewertet werden – eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Wer noch von der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige profitieren möchte, sollte jetzt handeln.

sichern Sie sich jetzt ab

Sie haben möglicherweise Einkünfte aus Kryptowährungen nicht korrekt in Ihrer Steuererklärung angegeben? Dies kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Auch ohne Vorsatz kann es zu einer strafbaren Steuerverkürzung kommen. Daher ist es entscheidend, Ihre steuerlichen Verpflichtungen genau zu prüfen und gegebenenfalls bereits abgegebene Erklärungen zu berichtigen!

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Wir helfen Ihnen, alle relevanten Aspekte zu klären und sicherzustellen, dass Ihre Selbstanzeige vollständig ist. Denken Sie daran: Auch steuerfreie Gewinne sollten dem Finanzamt gemeldet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Zögern Sie nicht! Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf Strafbefreiung – vorausgesetzt, die Tat ist noch unentdeckt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Krypto-Recht und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Situation finden

Achtung: Finanzämter prüfen Bitcoin.de-Nutzer!

In Rheinland-Pfalz und Hessen erhalten Nutzer von bitcoin.de vermehrt Post von den Finanzämtern, wie Mainz und Wiesbaden. Diese Schreiben mit dem Titel „Auskünfte im Besteuerungsverfahren“ sollen klären, ob Gewinne aus Kryptowährungen versteuert wurden. Auch andere Kryptohandelsplattformen könnten bald Daten übermitteln müssen. Zudem ermöglichen Blockexplorer-Tools eine lückenlose Nachverfolgung von Transaktionen. Handeln Sie jetzt, um mögliche Probleme zu vermeiden

Strategisch zur optimalen Selbstanzeige

Sie stehen vor der Herausforderung, alle relevanten Informationen offen zu legen, um die Strafbefreiung nicht zu gefährden, während viele rechtliche Fragen noch unklar sind? Diese Gratwanderung erfordert eine präzise Strategie. Unser bewährter Ansatz ist es, zunächst alle Informationen transparent und regelkonform darzustellen. Sobald die Voraussetzungen für die Strafbefreiung erfüllt sind, setzen wir uns dafür ein, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen – sowohl in Bezug auf Ihre Kryptoeinkünfte als auch hinsichtlich formeller Fragen wie der Verjährung. So vermeiden Sie es, aufgrund unklarer Rechtslagen unnötig hohe Steuern zu zahlen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen sicheren und strategischen Prozess!

Ihr Vorteil: Die Prüfung einer etwaigen Verjährung (d.h. ob ein ganzes Jahr trotz Gewinne aus Kryptowerten ggf. überhaupt gar nicht mehr versteuert werden darf) ist in unseren Paketpreisen standardmäßig bereits enthalten!

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