Glossar

Steuerbegriffe erklärt

Hier im Glossar erklären wir steuerliche Fachbegriffe einfach und verständlich. So können Sie jederzeit Begriffe nachschlagen, die wir in unseren Artikeln und Informationen verwenden.

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B

Barvermögen

Der Begriff „Barvermögen“ wird heute im Kontext des bargeldlosen Zahlungsverkehrs breiter verstanden als früher. Er umfasst nicht nur Bargeld im traditionellen Sinne, sondern auch Guthaben, die sofort verfügbar sind, beispielsweise auf einem Girokonto oder durch Kartenzahlungen. Dieser Begriff bezieht sich auf alle Mittel, die direkt und ohne Verzögerung ausgegeben werden können. Wertpapiere oder Investitionen in andere Anlagen wie Aktien und Fonds fallen hingegen nicht unter Barvermögen. Stattdessen zählen sie zum „Kapitalvermögen“ und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen. Gerichtlich wurde bestätigt, dass diese Unterscheidung wichtig ist, da unterschiedliche Vermögensarten unterschiedlich behandelt werden, zum Beispiel im Erbschaftsfall.

  • Umfasst Bargeld und sofort verfügbare Gelder bei Banken.
  • Kartenzahlungen zählen ebenfalls dazu.
  • Wertpapiere und andere Anlagen gehören nicht zum Barvermögen, sondern zum Kapitalvermögen.

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E

Erbschaftsteuerfreibeträge sind Beträge, bis zu denen eine Erbschaft steuerfrei bleibt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, profitieren von höheren Freibeträgen als entferntere Verwandte oder Nichtverwandte. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Ehepartner aktuell 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro. Durch diese Freibeträge kann die Steuerlast beim Erben erheblich gesenkt werden. Erbschaften, die den jeweiligen Freibetrag überschreiten, unterliegen jedoch der Erbschaftsteuer, die je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfällt.

  • Betrag, der steuerfrei vererbt werden kann
  • Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad ab
  • Mindert die Steuerlast beim Erben

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G

Grundbesitzwerte sind die Werte von Grundstücken und Immobilien, die das Finanzamt für steuerliche Zwecke, insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen, festlegt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Der Grundbesitzwert wird auf Basis von verschiedenen Faktoren ermittelt, darunter Lage, Größe, Zustand und Nutzung der Immobilie. Er unterscheidet sich oft vom aktuellen Marktwert, da das Finanzamt standardisierte Bewertungsverfahren anwendet. Eine genaue Festsetzung des Grundbesitzwertes ist wichtig, um die steuerliche Belastung des Erben oder Beschenkten korrekt zu berechnen und mögliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

  • Bewertungsgrundlage für Immobilien im Erb- und Schenkungsfall
  • Ermittelt den steuerlich relevanten Wert von Grundstücken und Gebäuden
  • Wird durch das Finanzamt festgesetzt

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K

Kettenschenkungen sind aufeinanderfolgende Schenkungen, die häufig innerhalb der Familie genutzt werden, um den steuerlichen Freibetrag mehrmals zu nutzen und so die Steuerlast zu reduzieren. Dabei wird ein Vermögenswert beispielsweise erst an eine Person (z. B. Ehepartner) und dann von dieser an eine weitere Person (z. B. Kind) weitergegeben, wodurch für beide Übertragungen jeweils der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann. Derartige Schenkungsketten werden vom Finanzamt genau überprüft, da sie als Gestaltungsmöglichkeit für Steuerersparnisse gelten. Um rechtlich zulässig zu sein, sollte ein ausreichender Zeitraum zwischen den Schenkungen liegen, andernfalls könnten sie steuerlich als einheitlicher Vorgang bewertet werden.

  • Mehrfache Schenkungen nacheinander, um Steuervorteile zu nutzen
  • Ermöglicht mehrfachen Freibetrag innerhalb der Familie
  • Vom Finanzamt genau geprüft, um Steuerumgehung zu verhindern

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N

Nachlassverbindlichkeiten umfassen alle Schulden und Verbindlichkeiten, die der Erblasser hinterlassen hat. Dazu zählen offene Rechnungen, Kredite, Hypotheken sowie Bestattungskosten und Kosten für die Nachlassabwicklung. Diese Verbindlichkeiten mindern den Nachlasswert und müssen beglichen werden, bevor der verbleibende Nachlass an die Erben verteilt werden kann. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entstehen, zählen dazu. Für Erben ist es wichtig, die Nachlassverbindlichkeiten genau zu kennen, da diese ihre Erbschaft erheblich beeinflussen und die Höhe der Erbschaftssteuer reduzieren können.

  • Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen
  • Reduzieren den Wert des Nachlasses
  • Müssen vor der Verteilung des Erbes beglichen werden

Ein Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat. Es umfasst Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und sonstige Besitztümer sowie alle Verbindlichkeiten wie Kredite und offene Rechnungen. Das Verzeichnis wird häufig benötigt, wenn Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche geltend machen möchten, da es die Grundlage für die Berechnung ihres Pflichtteils bildet. In manchen Fällen wird das Nachlassverzeichnis auch notariell erstellt, um eine genaue und rechtlich abgesicherte Bestandsaufnahme des Nachlasses zu gewährleisten.

  • Übersicht über alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers
  • Dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft
  • Wird oft im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen erstellt

Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und die daraus resultierenden Erträge zu ziehen, ohne dabei das Eigentum an der Sache zu besitzen. Häufig wird das Nießbrauchrecht auf Immobilien angewendet, zum Beispiel wenn ein Elternteil dem Kind eine Immobilie vererbt, aber das Recht behält, in dieser zu wohnen oder Mieteinnahmen zu erhalten. Der Nießbrauch kann auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Es handelt sich um ein rechtlich abgesichertes Nutzungsrecht, das auch steuerliche Auswirkungen hat, da der Wert des Nießbrauchs bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer berücksichtigt wird.

  • Recht, eine fremde Sache zu nutzen und daraus Einkommen zu ziehen
  • Häufig bei Immobilien oder Vermögenswerten angewendet
  • Kann auch auf Lebenszeit oder mit einem bestimmten Zeitraum befristet sein

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P

Pflichtteilsberechtigte Personen sind nahe Angehörige des Erblassers, die gesetzlich einen Mindestanspruch auf das Erbe haben, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören in der Regel Ehepartner, Kinder und, wenn keine Kinder vorhanden sind, auch Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und muss in der Regel als Geldzahlung erfolgen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass enge Angehörige nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können und einen finanziellen Anspruch geltend machen können, selbst wenn der Erblasser andere Erben bevorzugt hat.

  • Enge Familienangehörige, die Anspruch auf einen Mindestteil des Erbes haben
  • Anspruch besteht auch bei Enterbung
  • Pflichtteil kann in Geld verlangt werden

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S

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten, wie Geld, Immobilien oder Wertgegenständen, von einer Person auf eine andere zu Lebzeiten. Im Gegensatz zur Erbschaft erfolgt die Schenkung zu einem Zeitpunkt, den der Schenker selbst bestimmt. Für Schenkungen gelten Freibeträge, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können und je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Wird der Freibetrag überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Schenkungen können strategisch genutzt werden, um die Steuerlast zu verteilen und Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen, ohne dass die Erben erst im Erbfall belastet werden.

  • Unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar
  • Kann Schenkungssteuer auslösen, abhängig vom Freibetrag

T

Testament

Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person ihren letzten Willen festhält. Es regelt, wie das Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll, und legt fest, welche Personen oder Institutionen als Erben eingesetzt werden. Ein Testament bietet die Möglichkeit, besondere Wünsche oder Regelungen für die Nachlassverteilung festzuhalten und so sicherzustellen, dass der Nachlass im eigenen Sinne verwaltet wird. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den individuellen Wünschen entspricht. Es kann jederzeit angepasst und neu verfasst werden, um auf veränderte Lebensumstände zu reagieren.

  • Schriftliche Erklärung des letzten Willens.
  • Legt fest, wer das Vermögen erben soll.
  • Kann individuell gestaltet und regelmäßig angepasst werden.

Eine transmortale Vollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers erteilt wird und über dessen Tod hinaus gültig bleibt. Sie ermöglicht es der bevollmächtigten Person, auch nach dem Tod des Erblassers sofortige Entscheidungen und Rechtsgeschäfte zu treffen, ohne auf die Ausstellung eines Erbscheins warten zu müssen. Dies ist besonders nützlich, um etwa Bankkonten weiterzuführen, laufende Verträge zu verwalten oder dringende Zahlungen vorzunehmen. So wird eine reibungslose Nachlassverwaltung gewährleistet und Verzögerungen vermieden, die sonst bei der Nachlassabwicklung auftreten könnten.

  • Gilt sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Vollmachtgebers
  • Erlaubt es, direkt nach dem Tod Rechtsgeschäfte im Sinne des Erblassers zu regeln
  • Verhindert zeitliche Lücken in der Nachlassverwaltung

U

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V

Ein Verkehrswertgutachten ist ein Gutachten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie feststellt. Es wird häufig im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen erstellt, um den Wert der Immobilie für steuerliche Zwecke zu bestimmen. Der Verkehrswert spiegelt den Preis wider, der unter normalen Marktbedingungen voraussichtlich erzielt werden könnte. Ein qualifizierter Gutachter berücksichtigt hierbei Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie sowie den allgemeinen Immobilienmarkt. Dieses Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und kann auch bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen hilfreich sein.

  • Ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie.
  • Grundlage für Erbschafts- und Schenkungssteuerberechnung.
  • Wird von einem Sachverständigen erstellt.

Die Verschonungsregelung ist eine steuerliche Begünstigung für Personen, die ein Unternehmen erben oder geschenkt bekommen. Sie ermöglicht, dass der Unternehmenswert ganz oder teilweise von der Erbschaft- oder Schenkungssteuer befreit wird. Damit diese Erleichterung gewährt wird, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Der Betrieb muss in der Regel über einen bestimmten Zeitraum, oft fünf bis sieben Jahre, fortgeführt werden, und die Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Die Verschonungsregelung soll dazu beitragen, Unternehmen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern und eine zu hohe Steuerlast auf das vererbte oder geschenkte Unternehmensvermögen zu vermeiden.

  • Steuerliche Erleichterung für Unternehmenserben
  • Kann Erbschaft- oder Schenkungssteuer reduzieren oder vermeiden
  • Bedingungen wie Fortführung des Betriebs müssen erfüllt werden

Der Versorgungsfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der den Hinterbliebenen von Verstorbenen gewährt wird, um die steuerliche Belastung im Erbfall zu mindern. Er wird insbesondere Witwen, Witwern und Kindern gewährt, die als Versorgungsberechtigte gelten. Die Höhe des Freibetrags variiert je nach Verwandtschaftsgrad und kann in bestimmten Fällen auch vom Alter des Erben abhängen. Der Versorgungsfreibetrag soll dazu beitragen, den Verlust des Versorgers abzumildern und die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen zu verringern, indem ein Teil des Erbes steuerfrei bleibt.

  • Steuerlicher Freibetrag für Hinterbliebene (z. B. Witwen, Witwer, Kinder)
  • Erhöht den steuerfreien Anteil der Erbschaft
  • Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Alter des Erben

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