Verbindliche Auskunft zum Staking von Cardano

Zur sicheren Klärung der Frage, ob sich durch die Verwendung von Kryptowährungen zum Staking die Haltefrist zum steuerfreien Verkauf von einem auf zehn Jahre verlängert, kann eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden. In dieser kann der steuerrechtlich nicht eindeutig geklärte Sachverhalt dem Finanzamt dargelegt und die eigene Rechtsauffassung erklärt werden.

Aufgrund unserer Erfahrung und der hohen Nachfrage zu genau diesem Thema haben wir einige Erkenntnisse und Argumente sammeln können, die deutlich gegen die erwähnte Haltefristverlängerung sprechen. Diese haben wir in einem ausgefeilten und sorgfältig recherchierten Musterantrag auf verbindliche Auskunft zusammengetragen.

In der Regel bedeutet die recht komplexe Beantragung einer verbindlichen Auskunft für die antragstellende Person Kosten sowohl für den Steuerberater zur Erstellung und Ausformulierung des Antrags als auch für die Beantwortung durch das Finanzamt.

Über unser teilautomatisiertes, digitales Verfahren sind wir in der Lage, den Antrag auf verbindliche Auskunft kostengünstig abzubilden und diesen über das folgende Formular maßgeschneidert auf Deinen Sachverhalt anzupassen.

 

VORAUSSETZUNG IST ALLERDINGS, DASS DER SACHVERHALT NOCH NICHT VERWIRKLICHT WURDE.

Sprich: Die zum Staking verwendeten Einheiten der Kryptowährung noch nicht verkauft worden sind und erst nach Erteilung der verbindlichen Auskunft verkauft werden!

HinterGrund der Thematik

Nach derzeitiger Rechtsauffassung sind Kryptowährungen steuerrechtlich betrachtet „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG. Vergeht nachweislich zwischen Anschaffung und Verkauf der jeweiligen Währungseinheiten mehr als ein Jahr, ist der Verkauf steuerfrei.

In § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG heißt es, dass wenn aus der Nutzung solcher Wirtschaftsgüter zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, sich diese Frist auf zehn Jahre verlängert. Doch die Anwendbarkeit dieser Verlängerung der Haltefrist auf Kryptowährungen ist aus verschiedenen Gründen umstritten.

In Fällen, in denen die steuerlichen Konsequenzen derart unklar sind, kann das zuständige Finanzamt auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, allerdings noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die Cardano inzwischen ca. ein Jahr lang halten, Staking betrieben haben und nun aufgrund der Kursentwicklung bald Gewinne realisieren wollen, allerdings durch die steuerrechtliche Unsicherheit davon abgehalten werden.

Gewissheit schafft die verbindliche Auskunft, welche wir durch unser teilautomatisiertes, digitales Verfahren unkompliziert und kostengünstig abbilden können. Im Antrag stellen wir unsere Rechtsauffassung für Dich gegenüber dem Finanzamt dar, welche durch gut begründete, logische und gewissenhaft recherchierte Argumente gegen eine Verlängerung der Haltefrist sprechen.

Bitte folgendes beachten

Eine verbindliche Auskunft kann nur beantragt werden, wenn der steuerlich relevante Sachverhalt noch nicht verwirklicht wurdeDas bedeutet, es kann keine verbindliche Auskunft beantragt werden hinsichtlich schon vor der Beantragung verkaufter Cardano-Einheiten oder von Cardano-Einheiten, die im Zeitraum zwischen der Beantragung und der Antwort des Finanzamtes verkauft werden.

Für den Antrag benötigen wir genaue und wahrheitsgemäße Angaben. Die Formvorschriften zum Antrag auf verbindliche Auskunft verlangen, dass Du unterschreibst, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall war, kann das Finanzamt die Bearbeitung des Antrags ablehnen oder ist nicht an seine verbindliche Auskunft gebunden.

Verstehe das Ausfüllen des Formulars auf dieser Seite als Bekundung Deines Interesses uns gegenüber. Fortan schicken wir Dir einen Vertrag mit allen wichtigen Vertragsbedingungen und dem Preis. Erst dann entscheidest Du endgültig, ob Du die verbindliche Auskunft beauftragen möchtest oder nicht. Beachte dabei jedoch, dass die Angaben, vor allem über die Anzahl der gestakten ADAs jedenfalls schon jetzt stimmen muss.

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