Was ist ein Erbschaftssteuerfreibetrag?
Ein Erbschaftssteuerfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, der bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt wird und von dem steuerpflichtigen Erwerb abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird.
Welchen persönlichen Freibetrag hat der Ehegatte?
Gemäß §16 ErbStG beträgt der persönliche Freibetrag des Ehegatten grundsätzlich 500.000 Euro. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte bis zu diesem Betrag erbschaftssteuerfrei erben kann.
Gibt es zusätzliche Freibeträge für den Ehegatten im Falle eines Erwerbs von Todes wegen?
Ja, zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag von 500.000 Euro kann der überlebende Ehegatte im Fall des Erwerbs von Todes wegen den Versorgungsfreibetrag gemäß §17 ErbStG geltend machen. Dieser beträgt derzeit 256.000 Euro. Ggf. ist dieser Versorgungsfreibetrag jedoch um anrechnungspflichtige Versorgungsbezüge (wie bspw. Witwenrente) zu kürzen.
Wie werden die Freibeträge angewendet?
Die Freibeträge werden vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen, bevor die Erbschaftssteuer berechnet wird. Wenn der Wert des Erbes unter den Freibeträgen liegt, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Gibt es weitere Ausnahmen oder Besonderheiten zu beachten?
Es können individuelle Umstände und Sonderregelungen gelten, die sich auf die Anwendung der Freibeträge auswirken können. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt über spezifische Fragen zu informieren.