Wie erfolgt die Bestimmung der Bemessungsgrundlage?

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind wichtige Instrumente des deutschen Steuersystems, die die Übertragung von Vermögen zwischen Personen besteuern. Die Bemessungsgrundlage bildet hierbei das Herzstück der steuerlichen Ermittlung und entscheidet maßgeblich über die Höhe der Steuer. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Bestimmung der Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und erklären die wichtigsten Aspekte und Verfahren. 

Grundlegendes zur Bemessungsgrundlage 

Die Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf dessen Basis die Steuer berechnet wird. Sie wird für jede Zuwendung (Erbschaft oder Schenkung) separat ermittelt und berücksichtigt sowohl das übertragene Vermögen als auch mögliche Schulden und Freibeträge. 

Schritte zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage 
  • Ermittlung des Bruttovermögens 
  • Abzug von Schulden und Lasten 
  • Berücksichtigung von Freibeträgen 
  • Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs 

 

1. Ermittlung des Bruttovermögens 

Das Bruttovermögen umfasst alle Vermögenswerte, die auf den Erben oder Beschenkten übertragen werden. Hierzu zählen unter anderem: 

Immobilien: Der Wert von Grundstücken und Gebäuden wird nach den im Bewertungsgesetz (BewG) festgelegten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) ermittelt. 

Bargeld und Bankguthaben: Die zum Stichtag vorhandenen Geldmittel. 

Wertpapiere und Beteiligungen: Der Kurswert von Aktien, Anleihen und Unternehmensanteilen. 

Hausrat und andere bewegliche Sachen: Der gemeine Wert von Möbeln, Kunstwerken, Schmuck und Fahrzeugen. 

Betriebsvermögen: Der Wert von Unternehmen und Unternehmensanteilen wird nach speziellen Bewertungsmethoden bestimmt. 

2. Abzug von Schulden und Lasten 

Von dem ermittelten Bruttovermögen werden sämtliche Verbindlichkeiten und Lasten abgezogen, die mit dem Vermögen in Zusammenhang stehen. Dazu gehören: 

Hypotheken und Grundschulden: Schulden, die auf Immobilien lasten. 

Privatkredite: Persönliche Verbindlichkeiten des Erblassers oder Schenkers. 

Beerdigungskosten: Angemessene Kosten für die Beisetzung des Erblassers. 

3. Berücksichtigung von Freibeträgen 

Nach Abzug der Schulden und Lasten wird der verbleibende Betrag um die sachlichen sowie die persönlichen Freibeträge reduziert. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser_in/Schenker_in und dem Erwerber_in*: 

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro 

Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro 

Enkelkinder: 200.000 Euro 

Eltern und Großeltern: 100.000 Euro 

Alle übrigen Personen: 20.000 Euro 

Diese Freibeträge gelten für jeden Erwerb innerhalb von zehn Jahren. 

4. Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs 

Nach Berücksichtigung der Freibeträge ergibt sich der steuerpflichtige Erwerb. Dieser wird dann nach den geltenden Steuersätzen besteuert. Die Steuersätze sind gestaffelt und ebenfalls abhängig vom Verwandtschaftsgrad: 

Steuerklasse I (z.B. Ehegatten, Kinder): 7% bis 30% 

Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Nichten, Neffen): 15% bis 43% 

Steuerklasse III (übrige Erwerber): 30% bis 50% 

Beispiel zur Veranschaulichung 

Nehmen wir an, ein Erblasser hinterlässt seiner Ehefrau ein Vermögen im Wert von 800.000 Euro, bestehend aus einer schuldenfreien Immobilie. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage würde folgendermaßen aussehen: 

Bruttovermögen: 800.000 Euro 

Abzug von Schulden: 0 Euro (keine Schulden) 

Freibetrag für Ehegatten: 500.000 Euro 

Steuerpflichtiger Erwerb: 800.000 Euro – 500.000 Euro = 300.000 Euro 

Die Ehefrau müsste dann auf die 300.000 Euro den entsprechenden Steuersatz der Steuerklasse I entrichten. 

Fazit 

Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist ein mehrstufiger Prozess, der eine genaue Bewertung des übertragenen Vermögens, die Berücksichtigung von Schulden und Lasten sowie die Anwendung gesetzlicher Freibeträge umfasst. Eine sorgfältige und korrekte Ermittlung ist essenziell, um die Steuerlast richtig zu berechnen und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Bei komplexen Vermögensstrukturen oder Unsicherheiten ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlenswert, um die bestmögliche steuerliche Planung und Abwicklung zu gewährleisten. Gerne helfen wir Ihnen dabei!  

Wir beraten Sie nicht nur in Kaiserslautern, Bad Kreuznach oder Bingen, sondern mithilfe von Teams- und Zoomvideocalls auch völlig unabhängig von Ihrem Wohnort! Falls Sie sich für eine Beratung interessieren, vereinbaren Sie doch gerne gleich einen Termin. 

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Sabrina Bildhauer

Sabrina Bildhauer ist Betriebswirtin und angehende Bilanzbuchhalterin in der Kanzlei Freber und Partner. Für Sie steht steht eine fortlaufende Weiterbildung rund um alle steuerlichen Themen an erster Stelle. Mit großem Interesse verfolgt Sie das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und verfasst dazu unsere Blogbeiträge.

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