Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für steuerliche Immobilienwertermittlungen, die von Freber & Partner mbB – Steuerberater und Rechtsanwältin (im Folgenden „Auftragnehmerin“) im Rahmen der online angebotenen steuerlichen Immobilienbewertung über die Internetseite stb-freber.de erbracht werden.
(2) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer steuerlichen Immobilienwertermittlung auf Grundlage der vom Auftraggeber über eine elektronische Eingabemaske bereitgestellten Informationen.
(2) Die Wertermittlung erfolgt automatisiert unter Verwendung einer von der Auftragnehmerin entwickelten Bewertungssoftware auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung implementierten gesetzlichen Bewertungsregelungen, insbesondere des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) sowie des Bewertungsgesetzes (BewG).
(3) Die Auftragnehmerin schuldet die Erstellung eines Ergebnisdokuments mit dem rechnerischen Ermittlungsergebnis des steuerlichen Immobilienwertes nach Maßgabe der vom Auftraggeber übermittelten Daten.
(4) Die Auftragnehmerin schuldet weder die umfassende rechtliche noch die umfassende steuerliche Prüfung des Einzelfalls.
(5) Die Leistung beschränkt sich auf diejenigen Tatsachen und Umstände, die im Rahmen des Erfassungsprozesses/der Eingabemaske online abgefragt und vom Auftraggeber mitgeteilt werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Informationen vollständig, zutreffend und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
(2) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Angaben des Auftraggebers auf Vollständigkeit, Plausibilität oder Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Die Auftragnehmerin darf ihrer Wertermittlung die vom Auftraggeber übermittelten Informationen ungeprüft zugrunde legen.
(4) Soweit für die Bewertung relevante Umstände nicht abgefragt oder vom Auftraggeber nicht angegeben werden, bleiben diese bei der Wertermittlung unberücksichtigt.
§ 4 Umfang und Grenzen der Wertermittlung
(1) Die Wertermittlung basiert ausschließlich auf den vom Auftraggeber eingegebenen Informationen.
(2) Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Begutachtung erfolgt nicht.
(3) Insbesondere werden folgende Umstände nur berücksichtigt, soweit sie ausdrücklich abgefragt und vom Auftraggeber ordnungsgemäß angegeben werden:
- Nießbrauchsrechte
- Wohnungsrechte
- Erbbaurechte
- Leitungsrechte
- Dienstbarkeiten
- Miet- und Pachtbindungen
- denkmalrechtliche Besonderheiten
- gesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen
- Sonderabschläge
- steuerliche Besonderheiten des Einzelfalls
- ausländische Sachverhalte
- sonstige wertbeeinflussende Umstände
(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche im individuellen Einzelfall bestehenden rechtlichen oder tatsächlichen Besonderheiten durch die automatisierte Wertermittlung erfasst werden, sofern sie nicht von dem Auftraggeber in den Erfassungsdaten/der Eingabemaske angegeben wurden.
(5) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Erklärungen, Einreichungen oder Überwachung von Fristen im Rahmen eines schenkungs- oder erbschaftsteuerlichen Falles, die mit der steuerlich zu bewertenden Immobilie im Zusammenhang steht.
§ 5 Keine Bindungswirkung / keine Gewähr für steuerliche Anerkennung durch Behörden
(1) Die Wertermittlung stellt eine fachliche Berechnung auf Grundlage der eingegebenen Daten dar.
(2) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Anerkennung der Wertermittlung durch Finanzbehörden, Finanzgerichte, Zivilgerichte oder sonstige Behörden.
(3) Die endgültige Festsetzung steuerlicher Werte obliegt ausschließlich den zuständigen Finanzbehörden.
§ 6 Dauer des Vertrages
(1) Die Beendigung des Vertrages erfolgt durch Erfüllung der vereinbarten Leistung (steuerliche Immobilienbewertung), indem das Ergebnis dem Auftraggeber per ungeschützter E-Mail in PDF-Format von der Auftragnehmerin an die von dem Auftraggeber der Auftragnehmerin mitgeteilten E-Mail-Adresse gesendet wird.
(2) Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an der ihm übermittelten steuerlichen Immobilienwertermittlung einschließlich der darin enthaltenen Berechnungen, Auswertungen und Erläuterungen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
(2) Die Wertermittlung dient ausschließlich der persönlichen Information des Auftraggebers sowie der Verwendung im Rahmen seiner eigenen steuerlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten bezüglich der bewerteten Immobilie.
(3) Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung oder sonstige kommerzielle Verwertung der Wertermittlung oder einzelner Teile hiervon durch den Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig.
(4) Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, die Wertermittlung oder Teile hiervon Dritten zur eigenen gewerblichen Nutzung, zur Erstellung abgeleiteter Produkte oder zur Weitervermarktung zur Verfügung zu stellen.
(5) Die Weitergabe der Wertermittlung an steuerliche Berater, Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden, Kreditinstitute oder sonstige im Zusammenhang mit der bewerteten Immobilie befasste Stellen bleibt hiervon unberührt.
(6) Sämtliche Urheber-, Datenbank-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an der Wertermittlung, den Bewertungsmethoden, den Berechnungsmodellen sowie den zugrunde liegenden Auswertungsverfahren verbleiben bei der Auftragnehmerin.
(7) Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen, insbesondere durch eine eigene gewerbliche Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung, Weitervermarktung oder sonstige kommerzielle Verwertung der Wertermittlung oder einzelner Teile hiervon ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin, ist er der Auftragnehmerin zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, bleibt unberührt.
§ 8 Zahlung gegen Vorkasse / Leistungspflicht der Auftragnehmerin
(1) Die Leistung der Auftragnehmerin erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Der Anspruch auf Erstellung und Bereitstellung der steuerlichen Immobilienwertermittlung entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Entgelts.
(2) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Gewährleistung / Nacherfüllung bei technischen Störungen
(1) Ist die beauftragte steuerliche Immobilienwertermittlung aufgrund einer technischen Störung, eines vorübergehenden Ausfalls des Bewertungstools oder sonstiger technischer Gründe nicht oder nicht ordnungsgemäß möglich, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
(2) Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch erneute Erstellung der steuerlichen Immobilienwertermittlung auf Grundlage der bereits übermittelten Daten oder durch Übermittlung eines ordnungsgemäß erstellten Ergebnisdokuments erfolgen.
(3) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, soweit die Nacherfüllung nicht offensichtlich fehlgeschlagen, unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar ist.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach der DSGVO. Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zu den Zwecken der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Auftraggebers ergeben sich aus der dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung.
(2) Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Miteigentümern, Erben, Beschenkten, Schenkern, Nießbrauchsberechtigten, Wohnungsrechtsinhabern oder sonstigen Beteiligten übermittelt, versichert er, zur Übermittlung dieser Daten berechtigt zu sein und die betroffenen Personen über die Datenverarbeitung informiert zu haben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
§ 11 Haftungsregelung
(1) Eine Haftung für Steuernachforderungen, Zinsen, Säumniszuschläge oder sonstige Vermögensschäden aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nicht mitgeteilter Tatsachen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Haftung der Auftragnehmerin haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, es sei denn, dass im Einzelfall die Haftung durch besondere Vereinbarung ausgeschlossen oder begrenzt wird.
(3) Die Haftung der Auftragnehmerin für einen einfachen oder grob fahrlässigen Schaden wird auf einen Betrag von 5.000.000 EUR beschränkt (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG in Verbindung mit § 52 Abs. 1 und 3 der Durchführungsverordnung-Steuerberater (DVStB)) beschränkt.
(4) Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt.
(5) Der Auftragnehmerin haftet gegenüber einem Dritten nur, wenn und soweit die schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse an den Dritten erteilt wurde.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmerin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung beginnen.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch die Auftragnehmerin, sofern der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin erlischt. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(4) Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, jedoch bevor diese vollständig erbracht wurde, ist er unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
(5) Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt.
§ 13 Sonstiges
(1) Andere als die erwähnten Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und der erwähnten Nebenabreden bedürfen der Schriftform/bei Verbrauchern Textform. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auftragnehmerin. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin.
(3) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(4) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden sollten oder bereits unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
(5) Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die Auftragnehmerin sowohl das Ergebnis der steuerlichen Bewertung seiner Immobilie als auch die Rechnung für das vereinbarte Honorar als PDF per ungeschützte E-Mail an die von ihm zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse verschickt, vergleiche § 9 Abs. 1, Satz 2 StBVV.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.