Nach einer Erbschaft müssen viele Fragen innerhalb kurzer Zeit beantwortet werden. Was ist zu tun? Was sind die Folgen? Was ist wichtig – und was kann warten?
Vermögensenscheidungen
Eine Erbschaft bringt viele Fragen. Entscheidend ist, sie in der richtigen Reihenfolge zu beantworten.
Wir schaffen Klarheit über Ihre Situation, zeigen Ihnen die relevanten Möglichkeiten und führen Sie Schritt für Schritt durch die anstehenden Entscheidungen.
Erbschaft besprechenImmobilien, Vermögen, Steuern und Familienentscheidungen hängen oft miteinander zusammen und beeinflussen sich gegenseitig.
Wir ordnen Ihre Situation, erklären Zusammenhänge und zeigen Ihnen die nächsten Schritte – verständlich und auf Augenhöhe.
Ein klarer Weg durch die Erbschaft
Wir verstehen Ihre Situation.
Was wurde geerbt? Wer ist beteiligt? Welche Fragen stehen im Raum? Wir hören zu und gewinnen ein erstes vollständiges Bild.
Wir schaffen Klarheit.
Wir prüfen Vermögenswerte, Werte, Fristen und steuerliche Folgen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben und was wichtig ist.
Sie können entscheiden.
Sie erhalten eine klare Grundlage, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir kümmern uns um die Umsetzung.
Manche Situationen brauchen einen genaueren Blick.
Eine Erbschaft kann sehr unterschiedliche Fragen mit sich bringen.
Sie müssen nicht selbst wissen, welche fachliche Leistung Sie benötigen.
Sie haben eine Immobilie geerbt.
Was ist die Immobilie wert? Welche steuerlichen Folgen entstehen? Und was bedeutet das für die Frage, ob Sie sie behalten, verkaufen oder innerhalb der Familie übertragen?
Was bei einer geerbten Immobilie wichtig ist
Sie erben gemeinsam mit anderen.
Wenn Geschwister oder andere Familienmitglieder gemeinsam erben, treffen unterschiedliche Vorstellungen auf gemeinsames Vermögen. Wir helfen dabei, Möglichkeiten und Konsequenzen sichtbar zu machen und eine klare Grundlage für gemeinsame Entscheidungen zu schaffen.
Was bei mehreren Erben wichtig wird
Und wenn rechtliche Fragen entstehen?
Nicht jede Frage rund um eine Erbschaft ist steuerlicher Natur.
Wenn Testamente, Ansprüche oder andere rechtliche Fragen eine Rolle spielen,
sollte auch die rechtliche Perspektive berücksichtigt werden.
Am Ende soll aus vielen Fragen ein klarer Plan werden.
- Sie wissen, was zum Nachlass gehört.
- Sie verstehen, welche steuerlichen Folgen entstehen können.
- Sie kennen die Entscheidungen, die jetzt wichtig sind.
- Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben.
- Sie kennen die nächsten Schritte.
Nicht jede Entscheidung wird dadurch einfach. Aber sie wird verständlich – und damit entscheidbar.
Warum wir nicht mit der Steuererklärung beginnen.
Eine Erbschaft ist für uns nicht einfach ein Steuerfall.
Wir ordnen die Themen, erklären Zusammenhänge und machen die nächsten Schritte verständlich.
Unsere Beratung beginnt mit Ihrer Situation – nicht mit Formularen.
Die steuerliche Umsetzung folgt aus den richtigen Entscheidungen.
Sie müssen noch nicht wissen, was zu tun ist.
Ein erstes Gespräch bringt Klarheit. Gemeinsam schauen wir auf Ihre Situation und klären, was jetzt wichtig ist – und was warten kann.
Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zum Erben und zur Erbschaftsteuer
Eine Erbschaft bringt oft Fragen mit sich, mit denen man sich vorher nie beschäftigen musste. Einige davon begegnen uns besonders häufig.
Muss ich eine Erbschaft beim Finanzamt melden?
Grundsätzlich muss ein Erwerb von Todes wegen dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, nachdem Sie davon erfahren haben.
Es gibt allerdings Ausnahmen – beispielsweise, wenn das Finanzamt bereits auf anderem Weg über den Erwerb informiert wird. Ob Sie selbst tätig werden müssen, hängt deshalb von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wichtig ist: Nicht erst dann über die Erbschaftsteuer nachdenken, wenn Post vom Finanzamt kommt. Eine frühzeitige Einordnung schafft Klarheit über Fristen, mögliche Steuerfolgen und die nächsten Schritte.
Welche Informationen benötigt das Finanzamt?
Für die Anzeige einer Erbschaft benötigt das Finanzamt grundlegende Angaben zum Erbfall. Dazu gehören insbesondere Informationen zum Erblasser, zu den Erben und zum erworbenen Vermögen.
Je nach Nachlass können beispielsweise Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte eine Rolle spielen.
Nicht alles muss deshalb sofort bis ins letzte Detail geklärt sein. Entscheidend ist zunächst, einen vollständigen Überblick über den Nachlass zu bekommen und zu erkennen, welche Themen genauer betrachtet werden müssen.
Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro.
Erst soweit der steuerpflichtige Erwerb nach Berücksichtigung der maßgeblichen Freibeträge darüber liegt, kann Erbschaftsteuer entstehen.
Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer anfällt, hängt jedoch nicht allein vom Freibetrag ab. Entscheidend sind unter anderem der gesamte Nachlass, die Art der Vermögenswerte und mögliche weitere Steuerbefreiungen.
Gibt es für Ehepartner weitere Freibeträge?
Ja. Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag kann bei einem Erwerb von Todes wegen ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzukommen.
Dieser soll die weitere Versorgung des überlebenden Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners berücksichtigen.
Allerdings können bestimmte Versorgungsbezüge – beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung – auf diesen Freibetrag angerechnet werden. Deshalb lässt sich nicht allein anhand des Höchstbetrags sagen, welcher Freibetrag im konkreten Fall tatsächlich zur Verfügung steht.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?
Der Versorgungsfreibetrag ist ein zusätzlicher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer. Er kann insbesondere Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und – abhängig vom Alter – Kindern zugutekommen.
Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern beträgt er bis zu 256.000 Euro. Für Kinder gelten altersabhängige Beträge.
Wie hoch der tatsächlich nutzbare Freibetrag ist, hängt von der persönlichen Situation und möglichen anrechenbaren Versorgungsbezügen ab.
Muss ich den Versorgungsfreibetrag gesondert beantragen?
Der Versorgungsfreibetrag wird im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Dafür müssen die notwendigen Angaben und gegebenenfalls Nachweise gegenüber dem Finanzamt gemacht werden.
Gerade bei bestehenden Renten-, Pensions- oder anderen Versorgungsansprüchen lohnt es sich, genauer hinzusehen: Der gesetzliche Höchstbetrag entspricht nicht automatisch dem Betrag, der am Ende tatsächlich berücksichtigt werden kann.
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn das Erbe unter meinem Freibetrag liegt?
Nicht zwangsläufig. Liegt der steuerpflichtige Erwerb innerhalb des für Sie geltenden Freibetrags, fällt darauf grundsätzlich keine Erbschaftsteuer an.
Trotzdem sollte man nicht nur auf eine einzelne Zahl schauen. Steuerbefreiungen, frühere Schenkungen, Immobilienbewertungen oder die Aufteilung des Nachlasses können das Ergebnis beeinflussen.
Deshalb lautet die wichtigere Frage häufig nicht nur:
„Wie hoch ist mein Freibetrag?“
Sondern:
„Wie wird meine gesamte Erbschaft steuerlich eingeordnet?“
Was passiert, wenn eine Immobilie zum Erbe gehört?
Dann wird die Bewertung der Immobilie zu einem wichtigen Teil der Erbschaftsteuer.
Das Finanzamt ermittelt hierfür einen steuerlichen Grundbesitzwert. Dieser Wert kann erheblichen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer entsteht.
Gleichzeitig stellen sich häufig weitere Fragen: Soll die Immobilie behalten, verkauft oder innerhalb der Familie übertragen werden? Gibt es mehrere Erben? Kann eine Steuerbefreiung für das Familienheim in Betracht kommen?
Deshalb betrachten wir eine geerbte Immobilie nicht isoliert als Bewertungsfrage, sondern als Teil der gesamten Vermögensentscheidung.
Wann ist steuerliche Beratung nach einer Erbschaft sinnvoll?
Nicht erst dann, wenn eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss.
Besonders sinnvoll ist eine frühzeitige Einordnung, wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte zum Nachlass gehören, mehrere Personen erben oder unklar ist, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen bestimmte Entscheidungen haben.
Das Ziel ist dabei nicht, dass Sie selbst alle Regeln der Erbschaftsteuer kennen.
Sie sollten verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Entscheidungen anstehen und was als Nächstes zu tun ist.